Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Volpe Leckerei
Stand: 01.05.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Volpe Leckerei (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über Catering-, Event- und Veranstaltungsleistungen.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt und der Anbieter diese Annahme ebenfalls in Textform bestätigt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen Vertrag bzw. Angebot.
Der Anbieter behält sich Änderungen einzelner Leistungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändern.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
10 % bei Auftragserteilung
40 % bis spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Restbetrag nach Durchführung der Veranstaltung
Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.

§ 5 Preisanpassungen

Bei Verträgen mit einer Vorlaufzeit von mehr als drei Monaten ist der Anbieter berechtigt, vereinbarte Preise angemessen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Rohstoffe, Energie, Personal oder Logistik) nach Vertragsschluss erheblich erhöhen.
Preisanpassungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind nachvollziehbar zu begründen.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtpreises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

§ 6 Teilnehmerzahl und Änderungen

Änderungen der Teilnehmerzahl sind bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis zu 10 % kostenfrei möglich.
Darüber hinausgehende Änderungen können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Maßgeblich für die Abrechnung ist die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl.

§ 7 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.
Im Falle einer Stornierung ist der Anbieter berechtigt, folgende pauschalierte Ausfallkosten zu berechnen:
mehr als 90 Tage vor Veranstaltung: 10 %
90 bis 60 Tage vor Veranstaltung: 25 %
59 bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 %
29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 75 %
13 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 90 %
weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 %
jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 8 Rücktritt durch den Anbieter

Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
vereinbarte Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden,
der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt,
unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die für die Durchführung wesentlich sind,
die Durchführung der Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen.
Im Falle eines notwendigen Fahrzeugwechsels (z. B. aufgrund technischer Defekte, Unfall, höherer Gewalt) ist der Anbieter berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug einzusetzen. Ein Mehrpreis wird dem Kunden nicht berechnet.

§ 9 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

§ 12 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 14 Bild- und Nutzungsrechte

Der Anbieter ist berechtigt, Bild- und Videomaterial von Veranstaltungen zu Werbezwecken zu nutzen.
Dies erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen.

§ 15 GEMA und Genehmigungen

Der Kunde ist für die Anmeldung und Zahlung etwaiger GEMA-Gebühren sowie für die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen verantwortlich.

§ 16 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Offenbach am Main.

§ 18 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 19 Allergene und Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig über bekannte Allergien und Unverträglichkeiten der Teilnehmer zu informieren.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für nicht mitgeteilte Allergien.

§ 20 Liefer- und Aufbauzeiten

Liefer- und Aufbauzeiten werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.